Nutzungs­bedin­gungen

Die Benutzung unseres Bogenparcours und der Schießwiese unterliegt den folgenden Nutzungsbedingungen:

Zugelassene Sportgeräte

Auf dem Bogenparcours Collenberg und der Schießwiese ist ausschließlich das Schießen mit Bögen und die Verwendung von Blasrohren ab einem Durchmesser von 16 mm gestattet.

Das maximal gemessene Zuggewicht (Gipfelzuggewicht) von auf dem Parcours oder der Schießwiese verwendeten Compoundbögen darf 60 lb. nicht überschreiten! Unter dem Begriff Compoundbogen ist jeder Bogen zu verstehen, der über Rollen (Cams) verfügt, unabhängig davon, ob er auch Elemente eines Recurvebogens aufweist.

Für andere Bogenklassen gilt keine Zuggewichtsbeschränkung. Das Schießen mit Armbrüsten oder die Verwendung anderer Sportgeräte oder Waffen ist verboten.

Entgelte für Parcours & Schießwiese

Die Bezahlung des Parcoursentgelts ist per Überweisung oder Barzahlung möglich. In jedem Fall hat die Bezahlung vor dem Gang auf den Parcours zu erfolgen und ist im Falle der Überweisung bei einer Kontrolle nachzuweisen.

Da es sich bei dem Nutzungsentgelt um ein Tagesentgelt handelt, kann der Parcours beliebig oft am Tag durchlaufen werden. Detaillierte Informationen zum Parcoursentgelt finden Sie hier.

Anmeldung & Schießbuch

Jeder Gast muss sich vor dem Gang auf den Parcours entweder per Smartphone oder Touch-Terminal am Schützenhaus über das digitale Anmeldeformular anmelden. Im Rahmen des Anmeldeprozess können bis zu vier weitere Personen mit angemeldet werde. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder des Anmeldeformulars sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Zudem ist seitens des Anmelders mindestens eine E-Mailadresse oder Telefonnummer als weitere Kontaktmöglichkeit anzugeben.

Jeder Gast, der auf unserem Parcours schießt bzw. der Anmelder und die Anzahl der weiteren Personen, wird automatisch durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars in das Schießbuch eingetragen. Beim Verlassen des Parcours hat er sich wieder auszutragen.

Minderjährigen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet.

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Jeder volljährige Besucher muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, welche die Risiken des Bogensports abdeckt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Mitglied in einem Schützenverband sind.

Pfeilmaterial & Zustand

Zugelassen sind alle Bogenklassen, jedoch nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen, die sich zudem in ordnungsgemäßem Zustand befinden müssen (d.h. nicht platt gedrückt oder krumm). Grundsätzlich verboten sind Pfeile mit hinter der Spitze auf der Außenseite des Schaftes angebrachten Footings (wie z.B. Stücke von Aluschäften o.ä.). Ein Footing ist nur dann zulässig, wenn es vom Durchmesser her nicht mehr als 1,5 mm größer ist als der Schaft und der Durchmesser der Spitze mindestens dem des Footings entspricht.

Hinweis auf typische Gefahren im Wald

Der Parcours verläuft größtenteils auf unbefestigten und bei schlechter Witterung möglicherweise rutschigen Wegen im Wald und über Wiesen. Festes Schuhwerk ist daher dringend erforderlich. Hänge und Steigungen sind nur zum Teil mit Stämmen oder Treppen gesichert.

Der Parcoursbesucher verpflichtet sich, diese Einrichtungen nur dann zu betreten, wenn er von deren Sicherheit überzeugt ist. Obwohl wir in regelmäßigem Abstand auch Bäume auf möglicherweise herabfallende Äste oder Umsturzgefahr kontrollieren, muss der Besucher stets mit solch typischen Waldgefahren rechnen.

Der KKSV Fechenbach e.V. übernimmt keine Haftung für durch Fahrlässigkeit auf dem Parcoursgelände entstandene Sachschäden.

Schießen auf 3D-Ziele

Es darf nur auf die von uns aufgestellten 3D-Ziele und nur aus der Richtung der zu der entsprechenden Station gehörenden Abschusspflöcke geschossen werden. Erlaubt sind dabei pro Station maximal drei Treffer pro Besucher. Ob die Treffer nur auf ein 3D-Tier erfolgen oder auf mehrere verteilt sind, ist gleich.

Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels und niemals über die Zieloberkante hinaus ausgezogen werden. Vor seinem Schuss hat sich jeder Schütze davon zu überzeugen, dass sich keine Spaziergänger, Wanderer, Mountainbiker, weitere Personen oder auch Tiere im Gefahrenbereich aufhalten.

Sperrung von Zielen wegen Arbeiten oder Schafbeweidung

Da die Grundstücke, über die der Parcours verläuft, nur teilweise im Eigentum des KKSV Fechenbach e.V. stehen, kann es durchaus vorkommen, dass verschiedene Personen auf dem Parcoursgelände Arbeiten an Grundstücken durchführen oder dass sich Schafe auf den Flächen befinden. In diesen Fällen ist das betroffene Ziel gesperrt und darf nicht beschossen werden.

Sollte ein Weidezaun den weiteren Weg durch den Parcours versperren, so ist dem Zaun außerhalb bis zum nächsten Wegweiser zu folgen. Der Zaun darf nicht überstiegen werden.

Laufweg & Lageplan

Der Laufweg durch den Parcours ist mit roten Pfeilen gekennzeichnet. Die Laufrichtung ist stets einzuhalten und die Laufwege durch den Parcours dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verlassen werden. Insbesondere ist das Abkürzen zwischen zwei Zielen verboten. Eine Karte vom Parcours, die zur besseren Orientierung dienen kann, finden Sie hier.

Sonstige Verhaltensregeln

Das Rauchen ist auf dem gesamten Parcoursgelände verboten. Hunde sind immer an der Leine zu führen und anfallender Hundekot durch den Hundeführer zu entfernen.

Das Tragen von Kleidung mit Tarnmuster, wie z.B. Camouflage, Flecktarn oder Marine Pattern, ist nicht gestattet.

Müll, insbesondere Pfeilbruch, ist mit zurück zum Schützenhaus zu nehmen und darf nicht auf dem Parcours zurückgelassen werden.

Folge von Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen

Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann einen sofortigen Verweis vom Parcours zur Folge haben. Weisungen von Vereinsmitgliedern des KKSV Fechenbach e.V. ist unmittelbar und uneingeschränkt Folge zu leisten.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist auch die Aussprache eines dauerhaften Benutzungsverbots möglich.

Verhalten bei Notfällen

Sollte es auf den Parcours zu einem Notfall kommen, ist unverzüglich der Rettungsdienst über die 112 zu informieren. Bitte geben Sie der Rettungsleitstelle unbedingt die Nummer der Station bzw. des Ziels an, damit Hilfe schnell zur richtigen Stelle gelangen kann. Die Rettungskräfte verfügen über einen Geländeplan unseres Bogenparcours.

Stand vom 31. August 2022