Ab sofort gilt 3G auf dem Gelände!

Unser Bogenparcours und die Schieß­wiese dürfen ab dem 07.03.2022 auch wieder von getesteten Personen benutzt werden. Es gilt gemäß der aktuellen Bayerischen Infektions­­schutz­­maß­nahmen­­ver­ordnung die 3G-Regel für Besucher des Parcours bzw. der Schieß­wiese bei der Sport­ausübung.

Wir führen regelmäßige stichprobenartige Kontrollen durch, ob die Regel eingehalten wird.

Bitte führen Sie beim Aufenthalt auf unserem Gelände stets einen entsprechenden Nachweis über Ihren Immunitätsstatus oder einen aktuellen Testnachweis, sowie ein Ausweisdokument mit Lichtbild mit sich, damit die Kontrollen reibungslos ablaufen können.

Sollten wir eine Person antreffen, die weder einen entsprechenden Nachweis, noch Ausweis mit sich führt, müssen wir diese leider vom Gelände verweisen.

Wir freuen uns auf Ihren

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!


Antworten auf häufige Fragen zur 3G-Regel:

Wer darf unseren Parcours & Schießwiese im Rahmen der 3G-Regel benutzen?

Unser Parcours darf von folgenden Personen benutzt werden:

  • asymptomatische Personen, die über einen aktuellen negativen PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder einen aktuellen negativen PCR- bzw. PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, verfügen (getestete Personen)
  • asymptomatische Personen, die über einen Impfnachweis hinsichtlich einer vollständigen Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 verfügen und bei denen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen)
  • asymptomatische Personen, die über einen Nachweis verfügen, der eine vorherige Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt und diese Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. (genesene Person)
  • Kinder bis zum Alter von 6 Jahren ohne weitere Nachweise
  • Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen ohne weitere Nachweise
  • noch nicht eingeschulte Kinder ohne weitere Nachweise

Welche Dokumente muss ich mitführen?

Während des Aufenthalts auf unserem Gelände und der Nutzung unserer Anlagen sind sämtliche Nachweise, die das Einhalten der 3G-Regel darlegen, stets mitzuführen. (Impfpass, CovPass-App, Testergebnis, Schülerausweis, etc.) Zusätzlich ist auch ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mitzuführen, damit die Identität bei Kontrollen zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Wie wird die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert?

Da der Zugang zu unserem Parcours nicht kontrolliert wird und auch die Anmeldung & Bezahlung nicht an einem besetzten Kassenhäuschen erfolgt, können wir natürlich auch nicht jeden Besucher lückenlos im Hinblick auf die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren. Daher finden regelmäßige stichprobenartige Kontrollen auf dem Parcours statt. Jeder Besucher hat sich gegenüber kontrollierenden Vereinsmitgliedern des KKSV Fechenbach e.V. zu identifizieren und die mitzuführenden Dokumente vorzuzeigen.

Muss ich mich vorher anmelden?

Ein vorherige Ankündigung Ihres Parcoursbesuchs oder Voranmeldung ist nicht nötig. Der Parcours ist weitläufig genug und in den Wintermonaten ist die Zahl an Besuchern stets überschaubar.