Wir haben wieder geöffnet! Es gilt 2G auf dem gesamten Gelände.

Unser Bogenparcours und die Schießwiese ist ab sofort unter Einhaltung der 2G-Regel für Besucher wieder geöffnet! Wir führen regelmäßige stichprobenartige Kontrollen durch, ob die Regel eingehalten wird.

Bitte führen Sie beim Aufenthalt auf unserem Gelände stets einen entsprechenden Nachweis über Ihren Immunitätsstatus und ein Ausweisdokument mit Lichtbild mit sich, damit die Kontrollen reibungslos ablaufen können.

Sollten wir eine Person antreffen, die weder einen entsprechenden Nachweis, noch Ausweis mit sich führt, müssen wir diese leider vom Gelände verweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!


Antworten auf häufige Fragen zur 2G-Regelung:

Wer darf unseren Parcours & Schießwiese im Rahmen der 2G-Regel benutzen?

Unser Parcours darf von folgenden Personen benutzt werden:

  • asymptomatische Personen, die über einen Impfnachweis hinsichtlich einer vollständigen Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 verfügen und bei denen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen)
  • asymptomatische Personen, die über einen Nachweis verfügen, der eine vorherige Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt und diese Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. (genesene Person)
  • Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und drei Monaten ohne weitere Nachweise
  • Schülerinnen und Schüler zwischen dem 12. und 18. Geburtstag, die nicht geimpft oder genesen sind, wenn sie selbst schießen und regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies nachweisen (ärztliches Zeugnis im Original, mit vollständigem Namen und Geburtsdatum). Sie benötigen zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einen Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

Ist ein zusätzlicher Schnelltest nötig?

Es gilt kein 2G-Plus auf dem Parcours. Insofern ist auch kein zusätzlicher Schnelltest nötig.

Welche Dokumente muss ich mitführen?

Während des Aufenthalts auf unserem Gelände und der Nutzung unserer Anlagen sind sämtliche Nachweise, die das Einhalten der 2G-Regelungen darlegen, stets mitzuführen. (Impfpass, CovPass-App, PCR-Testergebnis, Schülerausweis, etc.) Zusätzlich ist auch ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mitzuführen, damit die Identität bei Kontrollen zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Wie wird die Einhaltung der 2G-Regel kontrolliert?

Da der Zugang zu unserem Parcours nicht kontrolliert wird und auch die Anmeldung & Bezahlung nicht an einem besetzten Kassenhäuschen erfolgt, können wir natürlich auch nicht jeden Besucher lückenlos im Hinblick auf die Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren. Daher finden regelmäßige stichprobenartige Kontrollen auf dem Parcours statt. Jeder Besucher hat sich gegenüber kontrollierenden Vereinsmitgliedern des KKSV Fechenbach e.V. zu identifizieren und die mitzuführenden Dokumente vorzuzeigen.

Muss ich mich vorher anmelden?

Ein vorherige Ankündigung Ihres Parcoursbesuchs oder Voranmeldung ist auch weiterhin nicht nötig. Der Parcours ist weitläufig genug und in den Wintermonaten ist die Zahl an Besuchern stets überschaubar.